ISIN DE000A0JNF60 / WKN A0JNF6 sowie LG München I – 5 HK O 18888/11 Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger:
Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleiches zur Beendigung des Spruchverfahrens beim Landgericht München I (Az. 5 HK O 18888/11)
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Die Hauptversammlung der eteleon e-solutions AG vom 27.6.2011 fasste den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Drillisch AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 2,65 je Stückaktie zu übertragen.
- Der Beschluss wurde am 16.8.2011 in das Handelsregister eingetragen.
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- Die gezahlte Barabfindung von € 2,65 je Stückaktie wird auf € 3,52 je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von € 0,87 ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 27.6.2011, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.“