ISIN DE0005011001 / WKN 501100
Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG:
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner AG, München, die am 11.11.2015 wirksam wurde, macht Frau Brandl, München, den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts München I (5 HK O 20284/14) gemäß § 14 SpruchG ohne Gründe wie folgt bekannt:
- Die Hauptversammlung der Etienne Aigner AG vom 31.7.2014 fasste den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Evi Brandl gegen eine Barabfindung in Höhe von € 190,– je Stückaktie zu übertragen. Der Beschluss wurde am 6.10.2014 in das Handelsregister eingetragen.
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- Die gezahlte Barabfindung von € 190,– je Stückaktie wird auf € 215,– je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von € 25,– ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 31.7.2014, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
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