ISIN: DE0005011001 / WKN: 501 100
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 31. Juli 2014 im elektronischen Bundesanzeiger vom 20. Juni 2014:
„6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner Aktiengesellschaft auf Evi Brandl, geschäftsansässig in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung gemäß § 327 a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen von Frau Evi Brandl, geschäftsansässig, Hofmannstraße 9, 81379 München, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Etienne Aigner Aktiengesellschaft, München, werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von Frau Evi Brandl, München, als Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 190,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktien der Etienne Aigner Aktiengesellschaft, München, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 25,56 auf Frau Evi Brandl als Hauptaktionärin übertragen.“ “
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können ausschließlich auf dem Postweg von der Gesellschaft bezogen werden.