ISIN DE0007075004 / WKN 707500 (Stammaktien) / ISIN DE0007075038 / WKN 707503 (Vorzugsaktien)
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 08.03.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der F. Reichelt Aktiengesellschaft, Hamburg, („F. Reichelt“) vom 28. Dezember 2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der F. Reichelt („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Fedor Holding GmbH, Zossen („Fedor Holding“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. März 2013 in das Handelsregister der F. Reichelt beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 7127 eingetragen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der F. Reichelt eine von der Fedor Holding zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 386,17 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der F. Reichelt mit einem Nennbetrag von je EUR 25,00 sowie in Höhe von EUR 428,52 je auf den Inhaber lautender Vorzugsaktie der F. Reichelt mit einem Nennbetrag von je EUR 25,00.