ISIN: DE000A12UK24 / WKN: A12UK2
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 21.06.2017:
- Die A.II Holding AG hat heute gegenüber dem Vorstand der F24 AG ihr am 24. April 2017 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der F24 AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der F24 AG auf die A.II Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert.
- Die A.II Holding AG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der F24 AG auf die A.II Holding AG auf EUR 26,34 je auf den Namen lautender Stückaktie der F24 AG festgelegt.
- Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der F24 AG gefasst werden, die für den 4. August 2017 geplant ist.