ISIN: DE000A0MKYF1 / WKN: A0MKYF – LG München I / Az.: 5 HK O 3374/18
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.09.2019:
In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der FIDOR Bank AG, München, auf die 3F Holding GmbH, München, im Wege des Squeeze-out im Jahr 2018 hat das Landgericht München I (5 HK 3374/18) mit Beschluss vom 28. März 2019 die Anträge von Antragstellern auf Festsetzung der angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Da gegen den Beschluss keine Beschwerden eingelegt wurden, ist er nunmehr rechtskräftig und wird hiermit von der BPCE S.A., Paris, Frankreich, als Gesamtrechtsnachfolgerin der 3F Holding S.à r.l., Paris, Frankreich, (vormals 3F Holding GmbH, München) gemäß §14 SpruchG bekanntgemacht:
In dem Spruchverfahren wegen Barabfindung erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch (…) nach mündlicher Verhandlung am 28.3.2019 folgenden Beschluss:
I. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 13,69 je Aktie der Fidor Bank AG werden zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Berechnung der von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre geschuldeten Vergütung werden auf € 200.000,– festgesetzt.“