ISIN: DE000A0MKYF1 / WKN: A0MKYF
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21.02.2018:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der FIDOR Bank AG (die ‚Gesellschaft‘) vom 20. Dezember 2017 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, 3F Holding GmbH, München, (nachfolgend der ‚Hauptaktionär‘) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der ‚Übertragungsbeschluss‚).
- Der Übertragungsbeschluss ist am 15.02.2018 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 149656) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 13,69 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
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