ISIN: DE0007201907 / WKN: 720190
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 08.07.2019:
BERICHTIGUNG NACH § 12 WPÜG
des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG Ampèrestraße 12-14 64625 Bensheim Deutschland an die Aktionäre der First Sensor AG Peter-Behrens-Straße 15 12459 Berlin Deutschland zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 28,25 je Aktie der First Sensor AG
Annahmefrist:
8. Juli 2019 bis 2. September 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (…)
2. BERICHTIGUNG
In der Angebotsunterlage ist unter Ziffer 11.1.1 ausgeführt, dass die Transaktion der fusionskartellrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt gemäß §§ 35 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bedarf und das Angebot daher unter der in Ziffer 12.1.1 beschriebenen Angebotsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland) steht. Tatsächlich wurde die fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland bereits am 5. Juli 2019 nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aber vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 8. Juli 2019 erteilt.
Vor diesem Hintergrund bedurfte das Angebot bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage tatsächlich nicht mehr der fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland und die entsprechende Beschreibung in der Angebotsunterlage sowie die Angebotsbedingung bedürfen der Berichtigung. (…)