ISIN DE0007201907 / WKN 720190
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 14.04.2020:
Der Vorstand der First Sensor AG (First Sensor) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen First Sensor als beherrschtem und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Connectivity) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat der First Sensor heute zuvor zugestimmt. TE Connectivity hält ausweislich der am 13. März 2020 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung 71,87 % der Aktien an First Sensor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung von First Sensor, die für den 26. Mai 2020 vorgesehen ist. Die Hauptversammlung von TE Connectivity soll dem Vertrag am 16. April 2020 zustimmen.
In dem Vertrag bietet TE Connectivity an, die Aktien der außenstehenden First Sensor-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 33,27 je Aktie zu erwerben. Dieser Wert entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der First Sensor-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 9. Dezember 2019. Am 10. Dezember 2019 hatte First Sensor bekanntgegeben, dass TE Connectivity an die First Sensor herangetreten ist, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor abzuschließen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem für das Geschäftsjahr 2020 eine Garantiedividende vor (falls er im Jahr 2020 eingetragen wird) und für die darauffolgenden Geschäftsjahre eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 0,56 brutto bzw. bei derzeitiger Besteuerung EUR 0,47 netto je First Sensor-Aktie vor. (…) Zielgesellschaft: First Sensor AG (ISIN DE0007201907 / WKN 720190) +++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++