ISIN DE0005773006/ WKN 577300 Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 04.08.2015:
Beschlussvorschlag:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Forst Ebnath Aktiengesellschaft mit Sitz in Ebnath in der Oberpfalz (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.807,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals je Stückaktie von EUR 11,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.