LG Düsseldorf – Az.: 33 O 89/21
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.03.2022:
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung durch bare Zuzahlung gem. §§ 207, 212 UmwG für die dem Umwandlungsbeschluss widersprochen habenden ehemaligen Kommanditisten der ehemaligen FPB Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf anhängig.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Gesellschafter (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)