ISIN: DE000A0Z2ZZ5 / WKN: A0Z2ZZ und OLG Schleswig 9 Wx 139/13 / LG Kiel 16 O 54/07
Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 19.02.2015:
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung der Spruchverfahren der ehemaligen Aktionäre der mobilcom AG und der ehemaligen Aktionäre der freenet.de AG betreffend die Überprüfung der Angemessenheit des Ausgleich gemäß §§ 15 UmwG, 1 Nr. 5 SpruchG im Zusammenhang mit der Verschmelzung der mobilcom AG und der freenet.de AG auf die telunico Holding AG (heute: freenet AG)
Der Vorstand der freenet AG macht die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Schleswig vom 29. Januar 2015 über die Zurückweisung sofortiger Beschwerden (Az. 9 Wx 139/13) – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 13. August 2013 (Az. 16 O 54/07) wie folgt (ohne Gründe) bekannt:
„I. Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 29. Januar 2015
In dem Spruchverfahren
…
g e g e n
freenet AG, vertreten durch den Vorstand, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf,
…
hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig … beschlossen:
- Die sofortige Beschwerde der Antragsteller zu … gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel vom 13. August 2013 werden zurückgewiesen.
- …
II. Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 13. August 2013:
- Die Anträge der Antragsteller … auf Bestimmung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung nach § 15 UmwG werden zurückgewiesen.
- …
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass mit rechtskräftigem Beschluss vom 9. März 2009 die Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel die Anträge der Antragsteller zu … als unzulässig verworfen und ihnen ihre außergerichtlichen Kosten auferlegt hat.
Büdelsdorf, im Februar 2015
freenet AG
Der Vorstand“