ISIN: DE000A0F47J1 / WKN: A0F47J
Am 13.05.2011 hat die Gameforge Berlin AG (vormals: Frogster Interactive Pictures AG) mit der Gameforge AG als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG am 28.06.2011 zugestimmt. Die Barabfindung wurde auf 26,00 Euro je Aktie und die Ausgleichszahlung auf 0,90 Euro (Brutto) festgesetzt.
Im anschließenden Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung und des Ausgleichs der Minderheitsaktionäre der Gameforge Berlin AG hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 11.10.2016 die Erhöhung der Barabfindung zurückgewiesen. Der den Minderheitsaktionären zustehende Ausgleich wurde auf 1,40 Euro (Brutto) je Stückaktie festgesetzt. Das ergibt eine Erhöhung von 0,50 Euro (Brutto) je Aktie (Beschluss vom 11. Oktober 2016, Az. 102 O 105/11 SpruchG).