LG Hamburg – Az.: 404a HKO 52/04
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.03.2026:
(…) beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 4a für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Mohrdieck und den Handelsrichter Dr. Buhck am 06.03.2023:
1. Die von der Antragsgegnerin an die abfindungsberechtigten Aktionäre der Gauss Interprise AG zu leistende Abfindung nach § 305 AktG wird um EUR 0,14 erhöht und auf EUR 1,20 je Stückaktie festgesetzt. Der Erhöhungsbetrag von EUR 0,14 je Stückaktie ist vom 07.05.2004 bis 31.08.2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
2. Die weitergehenden Anträge auf Festsetzung eines höheren Ausgleichs nach § 304 AktG werden zurückgewiesen. (…)