ISIN: DE0008404500 / WKN: 840450
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.04.2023:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der AMB Beteiligungs-GmbH, Aachen, die zwischenzeitlich auf die Generali Deutschland AG, München, verschmolzen wurde, und der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, die ebenfalls zwischenzeitlich auf die Generali Deutschland AG verschmolzen wurde, gibt der Vorstand der Generali Deutschland AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, 404 HKO 22/11, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 07.02.2023, 13 W 26/22, bekannt:
Beschluss (…)
beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 4 für Handelssachen – durch (…) am 31.05.2021:
Der Abfindungsbetrag gem. § 305 Abs. 1 AktG aus dem zwischen den Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag vom 15.10.2001 wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller tragen die Antragsgegnerinnen Ziff. 1) und 2) als Gesamtschuldner. Die Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters hat die Antragsgegnerin zu 1) zu tragen.
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze im Bundesanzeiger separat bekannt gemacht. (…)