ISIN: DE0008400029 – WKN: 840002 Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 18.10.2013 um 13:41 Uhr:
- Die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien, hat heute gegenüber dem Vorstand der Generali Deutschland Holding AG, Köln, ihr am 11. Juli 2013 gestelltes Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG bestätigt, die Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Generali Deutschland Holding AG auf die Assicurazioni Generali S.p.A. beschließen zu lassen.
- Dabei hat sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG auf die Assicurazioni Generali S.p.A. auf 107,77 EUR je Stückaktie der Generali Deutschland Holding AG festgelegt.
- Die Assicurazioni Generali S.p.A. hält gemäß den vorgelegten Unterlagen unmittelbar und mittelbar aufgrund Zurechnung nach § 327a Abs. 2, § 16 Abs. 4 AktG eine Beteiligung von rund 96,06 % des Grundkapitals der Generali Deutschland Holding AG und ist damit Hauptaktionärin der Generali Deutschland Holding AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
- Der Squeeze-Out-Beschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG gefasst werden, die für den 4. Dezember 2013 geplant ist.