Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 05.12.2019:
Mit Bescheid vom 28. Oktober 2019 (der ‚Befreiungsbescheid‘) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‚BaFin‘) auf entsprechende Anträge die WBOX 2018-3 Ltd. mit Sitz auf Grand Cayman, Cayman Islands (die ‚Antragstellerin zu 1)‘), die Whitebox GT Fund, LP mit Sitz in Delaware, USA (die ‚Antragstellerin zu 2)‘), die Whitebox Credit Partners, L.P. mit Sitz auf Tortola, Britische Jungferninseln (die ‚Antragstellerin zu 3)‘), die Whitebox Multi-Strategy Partners, L.P. mit Sitz auf Tortola, Britische Jungferninseln (die ‚Antragstellerin zu 4)‘), die Whitebox Relative Value Partners, L.P. mit Sitz auf Tortola, Britische Jungferninseln (die‘ Antragstellerin zu 5)‘), und die Whitebox General Partner LLC mit Sitz in Delaware, USA (die ‚Antragstellerin zu 6)‘, und zusammen mit den Antragstellerinnen zu 1) bis 5), die ‚Antragsteller‘), gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Gerry Weber International AG, Halle/Westfalen, zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)