ISIN: DE0005875306 / WKN: 587530
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der GfK SE am 21.07.2017:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GfK SE auf die Acceleratio Capital N.V. (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GfK SE mit Sitz in Nürnberg werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Acceleratio Capital N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 673 838 23 (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 46,08 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie der GfK SE auf die Hauptaktionärin übertragen.