ISIN: DE000A2G8XX3 / WKN: A2G8XX
Aus der Bekanntmachung der Covivio X-Tend AG vom 13.02.2020:
Die Covivio X-Tend AG (die ‚Bieterin‘), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der Covivio S.A., hat am 13. Februar 2020 entschieden, den Aktionären der Godewind Immobilien AG (‚Godewind‘) anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Godewind mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Godewind von je EUR 1,00 (die ‚Godewind-Aktien‘) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 6,40 je Godewind-Aktie in bar zu erwerben (das ‚Übernahmeangebot‘).
Die Bieterin, Covivio S.A. und Godewind haben eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien niedergelegt sind. Auf Grundlage des Business Combination Agreement unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Godewind das geplante Übernahmeangebot.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin verbindliche Aktienkaufverträge mit verschiedenen Aktionären der Godewind zur Absicherung der Transaktion abgeschlossen, in denen sich diese zur Übertragung der Godewind-Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 6,40 je Godewind-Aktie verpflichten. Die Anteilskaufverträge, zusammen mit von der Bieterin gesicherten von Godewind gehaltenen eigenen Godewind-Aktien sowie ausgeübten Optionen, umfassen bis zu rund 35% des voll verwässerten Grundkapitals der Godewind und bedürfen noch der Freigabe durch das Bundeskartellamt, können durch eine Partei jedoch nicht einseitig gekündigt werden.
Die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot als ein für ein Delisting der Godewind-Aktien vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erforderliches Abfindungsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 Börsengesetz) durchzuführen und hat dahingehende vertragliche Vereinbarungen mit Godewind getroffen.
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.x-tend-angebot.de veröffentlicht.