Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 16.08.2016:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gontermann AG, Siegen, auf die Gontermann Holding GmbH, Siegen, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die als Namensaktien ausgegebenen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gontermann Aktiengesellschaft mit Sitz in Siegen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 330,00 für je 11 als Namensaktien ausgegebene Stückaktien auf die Gontermann Holding GmbH mit satzungsmäßigem Sitz in Siegen, eingetragen unter HRB 1745 im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen, als Hauptaktionärin der Gontermann Aktiengesellschaft übertragen.“