ISIN: DE000A12ULU3 / WKN: A12ULU
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 30. September 2014:
Widerrufsbescheid der Frankfurter Wertpapiersbörse
- Die Greenwich Beteiligungen Aktiengesellschaft, Frankfurt, ISIN DE000A12ULU3, hat am 3. September 2014 per Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG mitgeteilt, dass der Vorstand der Greenwich Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Wechsel des Börsensegments vom regulierten Markt aus dem Teilbereich des General Standards in den Teilbereich des Entry Standards im Open Market(Freiverkehr) der Börse Frankfurt beschlossen habe.
- Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt, heute mitgeteilt, dass entsprechend dem Antrag der Greenwich Beteiligungen AG die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Greenwich Beteiligungen AG, ISIN DE000A12ULU3, zum regulierten Markt widerrufen wird.
- Der Widerruf wird mit einer Frist von 6 Monaten nach seiner Veröffentlichung wirksam. Die Veröffentlichung ist am 30. September 2014 erfolgt, so dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG zum regulierten Markt mit Ablauf des 30. März 2015 wirksam wird.
- Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG wird die Einbeziehung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG in den Entry Standard des Open Market der Börse Frankfurt beantragen. Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Aktien in den Entry Standard des Open Market der Börse Frankfurt mit Wirkung zum ersten Börsenhandelstag nach dem 30. März 2015 zu erreichen.