ISIN: DE000A12ULU3 / WKN: A12ULU Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 3. September 2014:
- Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN DE000A12ULU3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrat beschlossen, den Wechsel der Notierung der Aktie der Gesellschaft vom regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse in das Börsensegment „Entry Standard“ innerhalb des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten. Die Greenwich
Beteiligungen AG wird den Widerruf zum regulierten Markt unverzüglich bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. - Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Frankfurter Wertpapierbörse diesem Antrag stattgeben und die Einbeziehung der Aktien in das Börsensegment „Entry Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse nach Ablauf einer 6-monatigen Übergangsfrist erfolgen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt notieren die Aktien der Gesellschaft weiterhin im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse.
- Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung der Kosten und des
Verwaltungsaufwands. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des Handelsumsatzes mit Aktien der Gesellschaft halten Vorstand und Aufsichtsrat ein Listing der Aktien im Segment „Entry Standard“ für angemessen. Nach Auffassung der Gesellschaft ist der „Entry Standard“ ein
geeignetes Marktsegment, um Börsenhandel und Verwaltungsaufwand in einem der Marktkapitalisierung entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnis zu ermöglichen. - Zudem stellt dieses Marktsegment eine gut geeignete Grundlage dar, den berechtigten Interessen der Aktionäre nach Transparenz Rechnung zu tragen. Aufgrund der über den gewöhnlichen Freiverkehr hinausgehenden Publizitäts- und Transparenzanforderungen stellt dieses Börsensegment einen voll funktionsfähigen Markt dar, dessen Schutzmechanismen denen des
regulierten Marktes angenähert sind. Die Verkehrsfähigkeit der Aktien bleibt somit voll gewährleistet. - Die Einbeziehung in den „Entry Standard“ soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt erfolgen. Die Aufnahme in das Börsensegment Entry Standard ist von der Zustimmung der Frankfurter Wertpapierbörse abhängig. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Maßnahme innerhalb des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2015 abgeschlossen sein wird.
03.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)