ISIN: DE000A2E4L00 / WKN: A2E4L0
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.09.2022:
Die ordentliche Hauptversammlung der GxP German Properties AG („GxP“) vom 8. Juni 2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GxP („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Paccard eight AG, Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der GxP; sie war damit Hauptaktionärin der GxP im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Der Übertragungsbeschluss ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 210330 B) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der GxP als übertragende Gesellschaft auf ihre Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg und am 8. September 2022 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 126446) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und ist die Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin wirksam geworden. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i. H. v. EUR 6,02 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP. (…)