LG Berlin – 102 O 111/22 SpruchG
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.02.2023:
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre im Rahmen der Verschmelzung der GxP German Properties AG auf die Paccard eight AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)