ISIN: DE0006007503
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Haake-Beck AG am 21.06.2017:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Haake-Beck AG und Brauerei Beck GmbH & Co. KG
Die Haake-Beck AG und die Brauerei Beck GmbH & Co. KG beabsichtigen den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Haake-Beck AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Haake-Beck AG und der Brauerei Beck GmbH & Co. KG in der finalen Entwurfsfassung vom 28. April 2017 wird zugestimmt.
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§ 4 Ausgleich
(1) Die Brauerei Beck GmbH & Co. KG garantiert den außenstehenden Aktionären der Haake-Beck AG für die Dauer des Vertrags eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 83,83 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 25,56 (gerundet) für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich eines Betrags für deutsche Körperschaftssteuer sowie Solidaritätszuschlag (oder an diese Stelle tretende Steuern) nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommen 15 % Körperschaftssteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 70,57 je Aktie für jedes volle Geschäftsjahr.
(…)
§ 5 Abfindung
(1) Die Brauerei Beck GmbH & Co. KG verpflichtet sich, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der Haake-Beck AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 1.940,01 je Aktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 25,56 (gerundet) zu erwerben.
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