Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 18.08.2021:
(…) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der HABA Computer Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie der HABA Computer Aktiengesellschaft auf die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH übertragen. ‟ (…)