ISIN: DE000A1JH3F9 / WKN: A1JH3F
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 07.08.2015:
- Heute hat der Vorstand der Haikui Seafood AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Kürze bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien des Unternehmens zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) zu stellen.
- Das Delisting wird voraussichtlich sechs Monate nach Veröffentlichung des Widerrufs der Börsenzulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse wirksam.
- Die Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats basieren auf der Einschätzung, dass das Unternehmen aufgrund des sehr geringen Streubesitzes von lediglich circa 10 Prozent, des geringen Handelsvolumens und der schwachen Bewertung der Haikui-Aktie an der Börse in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein wird, wesentliche Kapitalerhöhungen zu akzeptablen Bewertungen durchzuführen. Damit rechtfertigt der Nutzen des Börsenlistings der Haikui Seafood AG nicht mehr die damit verbundenen Kosten.
- Um den Aktionären einen Ausgleich für das Delisting zu geben, plant die Gesellschaft, vor Inkrafttreten des Delistings einen Aktienrückkauf von Aktien des Unternehmens in Höhe von bis zu 10 Prozent des Aktienkapitals der Gesellschaft (der „Aktienrückkauf“) durchzuführen.
- Der Aktienrückkauf wird im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots durchgeführt und wird sich insgesamt auf bis zu 1.027.600 nennwertlose Inhaberaktien des Unternehmens belaufen (ISIN DE000A1JH3F9 / WKN A1JH3F).
- Die Angebotsfrist beginnt am 10. August 2015 und endet am 15. September 2015 um 24:00 Uhr.
- Der Angebotspreis für den Aktienrückkauf beträgt 1,91 Euro, was einem Aufschlag von rund 20 Prozent über dem Durchschnitt der Schlussauktionspreise im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am zehnten bis zum vierten Tag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots entspricht.