ISIN: DE000A1JH3F9 / WKN: A1JH3F
Aus der Bekanntmachung vom 19.08.2015:
- Am 18. August 2015 hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der Haikui Seafood AG den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) beschlossen und diesen Beschluss am selben Tag veröffentlicht.
- Das Delisting wird sechs Monate nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses durch die Frankfurter Wertpapierbörse wirksam, d.h. mit Ablauf des 18. Februar 2016.
- Danach werden die Aktien der Haikui Seafood AG nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.