ISIN: DE000A0LR5T0 / WKN: A0LR5T
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 21.10.2016:
- Der Aufsichtsrat der Halloren Schokoladenfabrik AG hat heute dem Beschluss des Vorstands vom gestrigen Tage zugestimmt, die Einbeziehung der Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) in den Entry Standard des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wird am heutigen 21. Oktober 2016 an die Deutsche Börse AG übermittelt. Die Frist bis zum Wirksamwerden der Kündigung beträgt sechs Wochen und läuft daher am 2. Dezember 2016 ab.
- Es ist zu erwarten, dass die Frankfurter Wertpapierbörse den Handel von Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist und somit zum Ablauf des 2. Dezember 2016 einstellt. Die Anleger haben bis zum Wirksamwerden der Kündigung die Möglichkeit, die Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG weiterhin im Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.
- Durch den angestrebten Rückzug der Halloren Schokoladenfabrik AG aus dem Freiverkehr ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
- Auch nach Einstellung der Einbeziehung der Aktien der Halloren Schokoladenfabrik AG in den Entry Standard soll die konstruktive Zusammenarbeit mit den Aktionären der Gesellschaft fortgesetzt werden. Die Gesellschaft wird sich bemühen, ab Dezember 2016 einen außerbörslichen Handel der Aktie sicherzustellen.