ISIN DE000HAST002 / WKN HAST00
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 14.10.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Hansen Sicherheitstechnik AG vom 6. August 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die KOPEX Spółka Akcyjna (nachfolgend „KOPEX S.A.“) mit Sitz Katowice, Polen, die unmittelbar über 95% der Aktien der Hansen Sicherheitstechnik AG hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 07. Oktober 2013 in das Handelsregister der Hansen Sicherheitstechnik AG beim Amtsgericht München (HRB 159053) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Hansen Sicherheitstechnik AG auf die KOPEX S.A. übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der KOPEX S.A. zu zahlende Barabfindung i.H. von € 46,92 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Hansen Sicherheitstechnik AG.