ISIN: DE0006042708 und DE000A13SZ61 / (WKN): 604 270 und A13 SZ6
Aus der am 19.12.2014 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Einladung für die außerordentliche Hauptversammlung am 26.01.2015:
TAGESORDNUNG
Einziger Tagesordnungspunkt: Aussprache über das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der TOCOS Beteiligung GmbH an die Aktionäre der Hawesko Holding AG
HINTERGRUND
Die TOCOS Beteiligung GmbH, Ballindamm 36, 20095 Hamburg hat am 21. November 2014 eine Angebotsunterlage im Sinne von § 11 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG”) für ein freiwilliges öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) der TOCOS Beteiligung GmbH an die Inhaber von Aktien der Hawesko Holding Aktiengesellschaft zum Erwerb aller nicht von der TOCOS Beteiligung GmbH gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer baren Gegenleistung in Höhe von € 40,00 je Hawesko-Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Gemäß Hinweisbekanntmachung der TOCOS Beteiligung GmbH im Bundesanzeiger ist die Angebotsunterlage im Internet unter www.tocos-angebot.de verfügbar und wird bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Wertpapierverwaltung, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben am 4. Dezember 2014 jeweils eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot veröffentlicht. Die Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hawesko-holding.com in der Rubrik »Investoren« und dort unter »Übernahmeangebot« verfügbar und werden an der Verwaltungsadresse der Gesellschaft, Hamburger Straße 14–20, 25436 Tornesch, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Exemplare sowohl der Angebotsunterlage als auch der Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt.
Diese außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, um die Aktionäre über das vorgelegte Übernahmeangebot der TOCOS Beteiligung GmbH und aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie den Aktionären Gelegenheit zu geben, sich über das Übernahmeangebot auszusprechen und in Ergänzung zu den von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten Stellungnahmen Fragen an die Verwaltung zu richten. Dies soll es den Aktionären ermöglichen, bestmöglich informiert über die Annahme oder Ablehnung des Übernahmeangebots entscheiden zu können.
Der Vorstand hat sich bei der Einberufung dieser Hauptversammlung auch von den Grundsätzen guter Corporate Governance leiten lassen, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegt sind. Dieser regt in seiner derzeit gültigen Fassung vom 24. Juni 2014 gemäß Ziff. 3.7 an, dass der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberuft, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten können.