ISIN DE0005429906 / WKN 542990
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 29.05.2013:
- Die ordentliche Hauptversammlung der Heiler Software AG, Stuttgart („Heiler Software“), vom 10. April 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, die Informatica Deutschland AG, Frankfurt/M. („Informatica“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Mai 2013 in das Handelsregister der Heiler Software beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 20399, eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Heiler Software auf die Informatica übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Heiler Software eine von der Informatica zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Heiler Software mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.