LG Frankfurt a. M. – Az.: 3-05 O 10/24
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.06.2024:
Mehrere Aktionäre haben gegen die Heliad AG gem. § 1 Nr. 4 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung der zusätzlich zu gewährenden Aktien und des dem Zinsanspruch zugrunde zu legenden Ausgleichsbetrags (§ 72a UmwG i.V.m. § 10a SpruchG) gestellt auf Grund eines Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2023 zwischen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA als übertragende Gesellschaft und der Heliad AG (vormals firmierend unter FinLab AG) als übernehmender Gesellschaft.
In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den Aktionären, die vor Eintragung der Verschmelzung Aktionäre der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA waren und die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)