ISIN: DE0005259006 / WKN: 525900 und LG Hamburg – 412 HKO 55/13 / Hanseatisches OLG – Az.: 13 W 58/15
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 18.08.2016:
Zum Spruchverfahren anlässlich der am 29. November 2012 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Holcim (Deutschland) AG, nunmehr Holcim (Deutschland) GmbH, auf die Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland) macht die Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland) die aufgrund des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9. Juni 2016 über die Zurückweisung der Beschwerden (Az.: 13 W 58/15) rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 18. März 2015 (Az.: 412 HKO 55/13) ohne Gründe wie folgt bekannt:
In der Sache beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 12 für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Nevermann, den Handelsrichter Alberts und den Handelsrichter Broschek am 18. März 2015:
1. Die Anträge der Antragsteller auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nach § 327f AktG werden zurückgewiesen.
2. Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin hat die Antragsgegnerin zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller fallen diesen jeweils selbst zur Last.
3. Der Geschäftswert für das Gericht, für den gemeinsamen Vertreter sowie für die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin wird auf € 200.000,00 festgesetzt. Die Geschäftswerte für die einzelnen Antragsteller betragen jeweils € 5.000,00.