ISIN DE0005259006 / WKN 525900
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 04.03.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Holcim (Deutschland) AG vom 29. November 2012 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland), gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 26. Februar 2013 in das Handelsregister der Holcim (Deutschland) AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 66680) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Holcim (Deutschland) AG auf die Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland) übergegangen.
- Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Holcim Beteiligungs GmbH (Deutschland) zu zahlende Barabfindung i.H. von € 20,99 je Stückaktie der Holcim (Deutschland) AG.