ISIN DE0005297204 / WKN 529720 Aus der Bekannmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 02.04.2015:
- Die Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, als herrschende Gesellschaft und die Homag Group AG, Schopfloch, als abhängige Gesellschaft haben am 6. März 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („Unternehmensvertrag“) geschlossen. Dem Unternehmensvertrag haben die Gesellschafterversammlung der Dürr Technologies GmbH am 4. März 2015 und die Hauptversammlung der Homag Group AG am 5. März 2015 zugestimmt.
- Der Unternehmensvertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Homag Group AG (HRB 440649) beim Amtsgericht Stuttgart am 17. März 2015 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung durch das Gericht gemäß § 10 Handelsgesetzbuch („HGB“) erfolgte am 17. März 2015.
- In dem Unternehmensvertrag hat sich die Dürr Technologies GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Homag Group AG dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Homag Group AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 („Homag-Aktie“) gegen eine Barabfindung von EUR 31,56 je Homag-Aktie („Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“). Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz („AktG“) nach Ablauf des Tages, an dem der Unternehmensvertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 18. März 2015 an, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch verzinst.
- Den außenstehenden Aktionären der Homag Group AG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen, gewährt der Unternehmensvertrag während der Laufzeit des Unternehmensvertrages Anspruch auf Zahlung einer Garantiedividende bzw. eines Ausgleichs (zusammen „Ausgleichsleistung“). Die Ausgleichsleistung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Homag Group AG brutto EUR 1,18 je Homag-Aktie („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des Bruttoausgleichsbetrags in Höhe von EUR 1,07 je Homag-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der Homag Group AG bezieht. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmensvertrags gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 1,07 je Homag-Aktie, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der Homag Group AG bezieht, 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,17, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von EUR 0,11 je Homag-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Unternehmensvertrags eine Ausgleichsleistung in Höhe von insgesamt EUR 1,01 je Homag-Aktie für ein volles Geschäftsjahr.