ISIN: DE0005297204 / WKN: 529720 Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 03.03.2015:
Höhe von Ausgleich und Abfindung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der HOMAG Group AG und der Dürr Technologies GmbH
Auf Basis der veröffentlichten aktuellen Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für den Dreimonatszeitraum bis zum 5. März 2015 wird sich zum Bewertungsstichtag ein einheitlicher
Basiszinssatz von 1,25 % ergeben.
Wie in der am 22. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung beschrieben, ergeben sich dadurch geringfügige Anpassungen in den Ziffern 4.3 und 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG und der Dürr Technologies GmbH. Danach beträgt der Ausgleich bzw. die Garantiedividende nach § 304 AktG brutto EUR 1,18 (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr und der Betrag der Abfindung nach § 305 AktG beläuft sich auf EUR 31,56 je HOMAG-Aktie.
Über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird die außerordentliche Hauptversammlung der HOMAG Group AG am 5. März 2015 beschließen.