Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Honeywell Riedel-de Haën AG am 29.06.2017:
Tagesordnung
5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Honeywell Riedel-de Haën AG auf die Honeywell Deutschland GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der HDG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Honeywell Riedel-de Haën AG im Nennbetrag von je DM 10,00 werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Honeywell Deutschland GmbH mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 41397, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.053,12 je auf den Inhaber lautende Aktie der Honeywell Riedel-de Haën AG im Nennbetrag von je DM 10,00 auf die Honeywell Deutschland GmbH übertragen.“