LG Düsseldorf – Az.: 35 O 154/15 [AktE]
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger am 20.02.2017:
Bekanntmachung des Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, mit dem führenden Aktenzeichen 35 O 154/15 [AktE] im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 2197)
Präambel
(1) Die Hauptversammlung der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal vom 21. August 2014 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Aktien der Minderheitsaktionäre der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Stadt Wuppertal zu übertragen (im Folgenden der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. November 2015 in das Handelsregister eingetragen.
(2) Die Antragsteller halten die Barabfindung für unangemessen und haben ein Spruchverfahren beim Landgericht Düsseldorf eingeleitet. Die Antragsgegnerin hält demgegenüber den im Übertragungsbeschluss festgesetzten Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen.
(3) Die Parteien sind sich einig, das Spruchverfahren aus wirtschaftlichen Gründen im Wege des vorliegenden Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Dies vorangestellt, schließen die Parteien – ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassungen – auf Vorschlag und Anraten des Gerichts nachfolgenden Verfahrensvergleich:
§ 1 Erhöhung der Barabfindung
(1) Die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses festgesetzte Barabfindung im Sinne des § 327b Abs. 1 AktG wird
• je Aktie der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal im Nennbetrag von DEM 100,00 von EUR 939,19 um EUR 939,19 auf EUR 1.878,83 und
• je Aktie der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal im Nennbetrag von DEM 1.000,00 von EUR 9.391,91 um EUR 9.391,91 auf EUR 18.783,82
erhöht.
(2) Die gesetzliche Verzinsung gemäß § 327b Abs. 2 AktG ist bei der Bemessung der Erhöhungsbeträge bereits abgegolten, sodass diese nicht zu verzinsen sind.
(…)