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Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 22.12.2014, bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 10.11.2014:
Der zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2014 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt
„Die auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal mit dem Sitz in Wuppertal (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, Stadt Wuppertal, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 939,19 für je eine auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DEM 100,00 und in Höhe von EUR 9.391,91 für je eine auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DEM 1.000,00 der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal auf die Stadt Wuppertal zu übertagen.“
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.