Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger am 07.07.2014:
Die Gesellschaft lädt zur Hauptversammlung am 21.08.2014 ein, um unter Tagesordnungspunkt 8 einen Squeeze-out zu beschließen.
Aus den Erläuterungen:
- Die Stadt Wuppertal ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar mit auf den Inhaber lautenden Aktien im Nominalbetrag von insgesamt DM 739.400 am Grundkapital der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal beteiligt. Das Grundkapital der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal beträgt DM 750.000 und ist eingeteilt in 3.450 auf den Inhaber lautende Aktien, davon 3.000 Aktien mit einem Nennbetrag von DM 100 und 450 Aktien mit einem Nennbetrag von DM 1.000. Die Gesellschaft hält eigene Aktien im Nennwert von DM 900. Die Stadt Wuppertal hält an der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal Inhaberaktien mit einem Nennwert von insgesamt DM 739.400, was rund 98,71 % des stimmberechtigten Grundkapitals und 98,59 % des gesamten Grundkapitals entspricht.
- Mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 hat die Stadt Wuppertal das Verlangen an den Vorstand der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal gemäß § 327a Abs.1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf die Stadt Wuppertal als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.
- Mit Schreiben vom 16. Juni 2014 an den Vorstand der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal hat die Stadt Wuppertal ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 939,19 je auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DM 100 und auf EUR 9.391,91 je auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DM 1.000 festgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal mit Sitz in Wuppertal (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, Stadt Wuppertal, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 939,19 für je eine auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DM 100 und in Höhe von EUR 9.391,91 für je eine auf den Inhaber lautende Aktie mit einem Nennbetrag von DM 1.000 der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal auf die Stadt Wuppertal übertragen.“