ISIN: DE0006910938 / WKN: 691093 bzw. LG Nürnberg-Fürth 1 HK O 7833/12
Aus einer Bekanntmachung der Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH vom 19.05.2014:
„Bekanntmachung über die Auszahlung der Erhöhung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der hotel.de AG, Nürnberg, die das Barabfindungsangebot nach § 305 AktG angenommen hatten
Die Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, (im Folgenden auch: „HRS“) als herrschende Gesellschaft und die hotel.de AG, Nürnberg, (im Folgenden auch: „hotel.de“) als abhängige Gesellschaft haben am 25. Mai 2012 einen Ergebnisabführungsvertrag („Unternehmensvertrag“) geschlossen. Diesem Unternehmensvertrag haben sowohl die Gesellschafterversammlung der HRS am 1. Juni 2012 als auch die Hauptversammlung der hotel.de am 12. Juli 2012 zugestimmt. Der Unternehmensvertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister HRB 22864 beim Amtsgericht Nürnberg am 10. September 2012 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung nach § 10 HGB erfolgte am 14. September 2012.
In dem Unternehmensvertrag hat sich die HRS verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der hotel.de dessen Aktien gegen eine Barabfindung von EUR 23,16 je Stückaktie zu erwerben. Außenstehende Aktionäre der hotel.de AG hatten zwischenzeitlich beantragt, den angemessenen Ausgleich und die angemessene Abfindung gerichtlich bestimmen zu lassen.
Die laut Unternehmensvertrag auf EUR 23,16 je Stückaktie festgesetzte Barabfindung („Barabfindungsbetrag“) wurde vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 1 HK O 7833/12) im Rahmen eines Spruchverfahrens auf Angemessenheit überprüft. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 3. April 2014 festgelegt, dass die abfindungsberechtigten ehemaligen Aktionäre eine um EUR 0,90 je Stückaktie erhöhte Barabfindung („Abfindungserhöhungsbetrag“) erhalten. Die Bekanntmachung des rechtskräftigen Beschlusses wird noch im Bundesanzeiger vorgenommen.
Die Abwicklung des Abfindungserhöhungsbetrages wird am 22. Mai 2014 durchgeführt und ist bei der quirin bank AG, Berlin, zentralisiert.
Die abfindungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der hotel.de, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich des Abfindungserhöhungsbetrages nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen abfindungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Kontoverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das sie seinerzeit die Barabfindung erhalten haben und sich die Nichtteilnahme (inkl. der Anzahl der berechtigten Aktien) am Auszahlungslauf des Abfindungserhöhungsbetrages bestätigen zu lassen. Die Bestätigung ist sodann in Verbindung mit einer aktuellen Kontoverbindung (Kontoinhaber, kontoführende Bank, IBAN, BIC) an die Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Blaubach 32, 50676 Köln, zu übersenden. Der Abfindungserhöhungsbetrag wird sodann nach Prüfung durch HRS umgehend und unmittelbar an die entsprechenden ehemaligen Aktionäre überwiesen.
Die Abwicklung ist für die abfindungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der hotel.de provisions-, spesen- und kostenfrei.
Die Auszahlung des Abfindungserhöhungsbetrages erfolgt ohne Einbehalt von Abgeltungssteuer. Abfindungsberechtigten Aktionären wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
Bei eventuellen Rückfragen werden die abfindungsberechtigten Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.
Köln, im Mai 2014
Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Geschäftsführung“