ISIN DE0006096704 / WKN 609670
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 25.06.2013:
- Die Hauptversammlung der HYMER AG vom 25. April 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen (nachfolgend „Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss ist am 20. Juni 2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter HRB Nr. 600243 eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HYMER AG auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG übergegangen.
- Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre für ihre Aktien die festgelegte Barabfindung in Höhe von EUR 56,82 für je eine Stückaktie der HYMER AG.