ISIN: DE0006228406 / WKN: 622840
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 28. August 2014:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing („IBS AG“) vom 2. Juli 2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Siemens Industry Automation Holding AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2014 in das Handelsregister der IBS AG beim Amtsgericht Montabaur (HRB 6069) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS AG auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Siemens Industry Automation Holding AG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 12,10 je Stückaktie der IBS AG.
- Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der IBS AG gewährt werden.