ISIN: DE0005632160 / WKN: 563216
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.02.2020:
Die außerordentliche Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG („ICAG“) hat am 17. Dezember 2019 auf Verlangen der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH („ELA“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ICAG („Minderheitsaktionäre“) auf die ELA als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der ICAG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2020 in das Handelsregister der ICAG beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 107030 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ICAG auf die ELA übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der ELA unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Sammelurkunde der ICAG erfüllt werden. (…)