ISIN: DE0006224520 / WKN: 622452 – LG Frankfurt a. M. / Az.: 3-05 O 183/21
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.06.2023:
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2021, welcher am 26. August 2021 in das Handelsregister der i:FAO Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 45980 eingetragen wurde, wurden die auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 10,03 je Aktie auf die Amadeus Corporate Business AG als Hauptaktionärin übertragen. Die Amadeus Corporate Business AG wurde kraft Formwechsels mit Wirkung zum 16. Mai 2023 in die Amadeus Corporate Business GmbH mit Sitz in Erding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 284654, umgewandelt.
In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 9. März 2023 (Az. 3-05 O 183/21) die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft auf EUR 21,73 je Aktie festgesetzt.
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main wird hiermit bekannt gemacht: (..)
hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller und die Handelsrichter Hellriegel und Petrovsky nach mündlicher Verhandlung vom 29. September 2022 am 9. März 2023 beschlossen:
1. Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft wird auf jeweils EUR 21,73 für eine Aktie der i:FAO Aktiengesellschaft festgesetzt.
Hinweise zur Nachbesserung und deren Abwicklung
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. März 2023 ist noch nicht rechtskräftig. Dementsprechend ergeben sich aus dem Beschluss noch keinerlei Nachbesserungsansprüche der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre gegenüber der Amadeus Corporate Business GmbH (vormals: Amadeus Corporate Business AG).
Ungeachtet der fehlenden Rechtskraft hat sich die Amadeus Corporate Business GmbH (vormals: Amadeus Corporate Business AG) entschlossen, bereits vor Eintritt der Rechtskraft eine freiwillige Nachbesserungszahlung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der i:FAO Aktiengesellschaft zu leisten. Diese Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. (…)