ISIN: DE000A0BLCV5 / WKN: A0BLCV
Aus der mündlichen Verhandlung im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der Impreglon SE und Impreglon GmbH vor dem Landgericht Hannover am 06.12.2016:
- Im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der Impreglon SE und der Impreglon GmbH (vormals GMT Investment AG) als Antragsgegnerin anlässlich des am 27. Oktober 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre fand am 6. Dezember 2016 vor dem Landgericht Hannover unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Plumeyer die mündliche Verhandlung statt.
- Das Gericht war mit Fragen der Unternehmensbewertung völlig überfordert. Den Prüfer behandelte es als Sachverständigen, obwohl keine Bestellung zum Sachverständigen erfolgt ist. Selbst größte Ungereimtheiten in der Beantwortung der Fragen der Antragsteller bewegten das Gericht nicht zu Nachfragen an den Prüfer.
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 24. Januar 2017 anberaumt. Das Ergebnis dürfte aber bereits feststehen. Das Gericht zeigte keinerlei Interesse, sich mit den zahlreichen Einwänden der Antragsteller auseinander zu setzen. Das wurde auch dadurch deutlich, dass das Gericht den Verfahrensbeteiligten nur eine Frist bis zum 20. Dezember 2016 zur Stellungnahme einräumte. Diese Frist dürften vor allem diejenigen Antragsteller kaum einhalten können, die an der Verhandlung nicht teilgenommen haben und daher noch auf das Protokoll warten müssen.