ISIN: DE000A0BLCV5 / WKN: A0BLCV
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 17.12.2015:
- Die GMT Investment AG, Kerpen, und die Impreglon SE, Lüneburg, („Impreglon“) haben am 3. September 2015 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Impreglon erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der Impreglon vom 27. Oktober 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Impreglon auf die Hauptaktionärin, die Gesellschaft, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 und 5 UmwG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 SE-VO mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 8. Dezember 2015 in das Handelsregister der Impreglon beim Amtsgericht Lüneburg unter HRB 202781 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 9. Dezember 2015 in das Handelsregister der Impreglon beim Amtsgericht Lüneburg und am 11. Dezember 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Köln unter HRB 81938 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Impreglon sowie der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister der Impreglon und der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Impreglon in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.