ISIN DE000A0BLCV5 / WKN A0BLCV
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 27.10.2015:
Beschlussfassungsvorschlag zum einzigen Tagesordnungspunkt:
„Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Impreglon SE mit Sitz in Lüneburg werden gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der GMT Investment AG mit Sitz in Kerpen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,62 je auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktie der Impreglon SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 können bei der Gesellschaft (investorrelations@impreglon.de) angefordert werden.