ISIN: DE000A12UKR1 / DE000A14KT09 // WKN: A12UKR / A14KTO9
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 24.12.2015:
Beschlussfassung über den gemeinsamen grenzüberschreitenden Verschmelzungsplan („Verschmelzungsplan“) für die grenzüberschreitende Verschmelzung der Innocoll AG als übertragende Gesellschaft auf die Innocoll Holdings PLC., Athlone, Co. Roscommon, Irland als übernehmende Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der Innocoll AG und der Innocoll Holdings PLC., einer Aktiengesellschaft nach irischem Recht („Verschmelzungsplan“), gem. §§ 13 Abs. 1, 65, 122g Umwandlungsgesetz zuzustimmen.
Die Hauptversammlung wird im Notariat Dr. Susanne Frank in der Residenzstraße 27, 80333 München stattfinden.
Ab Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter alle Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und die erforderlichen Dokumente gem. § 63 Abs. 1 UmwG zugänglich sein. Sämtliche der außerordentlichen Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.